Festgeld Besteuerung - Informationen zur Abgeltungssteuer auf Festgeld

Wenn Sie sich als Anleger für ein Festgeldkonto entscheiden, ist dies sicherlich im Vorfeld mit einer gewissen Planung verbunden, denn Sie möchten ja schließlich wissen, welche effektive Rendite Ihnen am Ende zur Verfügung steht. Neben einer geschickten Anbieterwahl gehört dazu natürlich auch die Versteuerung der Festgeldzinsen, die in Deutschland seit Anfang 2009 über die Abgeltungssteuer geregelt wird. Demnach erhebt der jeweilige Festgeld Anbieter die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuerschuld) und eventuell Kirchensteuer direkt von den Zinsen und leitet diese an den Fiskus weiter. Als Anleger müssen Sie sich also so gut wie gar nich tmehr um die Festgeld Besteuerung kümmern, denn mit der Zahlung der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld abgegolten und Sie brauchen sich in der späteren Veranlagung zur Einkommensteuer nicht mehr damit zu beschäftigen.

Geringverdiener können sich unter Umständen einen Teil der Abgeltungssteuer zurückholen

In Bezug auf die Einkommensteuer unterliegen Sie als Steuerpflichtiger der Progression, was bedeutet, dass bei steigendem Verdienst auch der Steuersatz mit ansteigt. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz jedoch unter 25%, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Veranlagung der Kapitalerträge zu stellen und bekommen die Differenz zwischen dem Abgeltungssteuersatz (25%) und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz später erstattet. Sollten Sie also über ein recht niedriges Einkommen verfügen, lohnt sich dieser Schritt auf jeden Fall und Sie können letztlich einiges an Abgeltungssteuer für Ihr Festgeld sparen. Werbungskosten oder Gebühren lassen sich bei der Abgeltungssteuer für Festgeld nicht mehr abziehen, wobei ab 2009 jedoch der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten: 1.602 Euro) pro Jahr gilt.

Die Festgeld Besteuerung ist sehr unkompliziert geregelt

Unter dem Strich lässt sich sagen, dass die Festgeld Besteuerung wirklich sehr unkompliziert geregelt ist, weil sich die jeweilige Bank um die Abführung des Geldes an den Fiskus kümmert. Nachfolgend wird kurz aufgezeigt, wie hoch die jährlicheAbgeltungssteuer bei bestimmten Anlagebeträgen und einer Beispielsverzinsung von 3,00% pro Jahr ausfallen würde. Die Kirchensteuer wurde dabei außer Acht gelassen:

Anlagesumme Festgeldzinsen (3,00%) Abgeltungssteuer (25%) Soli (5,5%) Gesamtsteuerlast
5.000 Euro 150 Euro 37,50 Euro 2,06 Euro 39,56 Euro
10.000 Euro 300 Euro 75,00 Euro 4,13 Euro 79,13 Euro
15.000 Euro 450 Euro 112,50 Euro 6,19 Euro 118,69 Euro
20.000 Euro 600 Euro 150 Euro 8,25 Euro 158,25 Euro
50.000 Euro 1.500 Euro 375 Euro 20,63 Euro 395,63 Euro


Wie Sie sehen, liegen die Zinseinnahmen fast alle unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro pro Person, so dass Sie sich in der Regel keine Sorgen um eine Festgeld Besteuerung machen müssen, sofern Sie nicht noch andere Geldanlagen nutzen, die ebenfalls entsprechende Renditen mit sich bringen. Lediglich bei einer Anlagesumme von 50.000 Euro fallen in diesem Fall Zinsen oberhalb von 801 Euro an, wobei die Abgeltungssteuer nur für den Betrag oberhalb des Sparer-Pauschbetrags zu zahlen ist.

Geringverdiener können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Sollten Sie zur Gruppe der Geringverdiener gehören und ein Jahreseinkommen unterhalb des aktuellen Grundfreibetrags (Stand 2010: 8.004 Euro, Verheiratete: 16.008 Euro) aufweisen, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Legen Sie diese bei Ihrem Festgeld Anbieter vor und er wird keinen automatischen Steuerabzug zur Abgeltungssteuer vornehmen. Natürlich gilt die Bescheinigung nur so lange, wie Ihr Einkommen auch unterhalb der oben genannten Grenze liegt. Sollte sich innerhalb eines Jahres etwas ändern, muss die Abgeltungssteuer eventuell nachgezahlt werden.